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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 15:47 
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Eiermann U3 Emu

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apanasana hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:
apanasana hat geschrieben:
Gute Idee, ich verkuppel die Jungs immer mit meinen Freundinnen und da deren Beziehungen keine allzu lange Haltbarkeit haben kann ich sie schnell weitervermitteln!


DIE Aussage könnte einige Herren hier jetzt ziemlich nervös machen. :lol:

Wie darf ich das verstehen? :lookaroun:
Sie hoffen n der Warteliste rasch nach oben zu stoßen....


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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 18:45 
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Linus hat geschrieben:
Na ja, dann mußt Du im Rahmen Deiner Kenntnisse abschätzen, wie Du am besten helfen kannst - ob Du es schaffst, den Verletzten zur Not Stunden alleine zu versorgen oder Erstversorgung leisten und dann Hilfe holen besser ist.

So dann melde ich mich auch einmal zu Wort. Mit dem Thema bin ich eingermaßen vertraut, da ich erstens im Rettungsdienst arbeite, zweitens selber Erste-Hilfe-Ausbilder bin und drittens meine Eltern beide Rechtsanwälte sind...
Das entspricht leider nicht ganz der Wahrheit:
Du solltest immer folgende Reihenfolge einhalten (egal ob du Ersthelfer bist oder ob du eine Ausbildung im medizinischen Bereich genossen hast)
Du kommst zum Unfallort und führst Lebensrettende Maßnahmen durch (BLutung stillen, Bewußtlosen in stabile Seitenlage legen, mit der HLW beginnen). Danach setzt du den Notruf ab. Bei der HLW ist das schwierig. Parallel zu reanimieren und zu telefonieren ist schwierig. Aber man kann ja auch Passanten mit einbeziehen...
Es gibt allerdings Gründe die man geltend machen kann um die lebensrettenden Maßnahmen nicht durchführen zu müssen. Das müssen allerdings sehr schwerwiegende Gründe sein. Z.B.: eine Mutter steht mit ihrem 3 jährigen Kind als Fußgänger an der Kreuzung. Nun passiert ein Unfall. Die Frau ist nun "nur" verpflichtet den Rettungsdienst zu verständigen und nicht zum Unfall zu laufen. Sie würde dazu ihr Kind alleine lassen müssen, ihre Aufsichtspflicht verletzen und das Kind in Gefahr bringen. Denn wenn Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei mit Blaulicht angefahren kommt, bleibt das Kind garantiert nicht stehen...

Noch was: Eine Frau hat einmal versucht einen Bademeister wegen sexueller Nötigung zu verklagen. Der Bademeister hat sie vorm Ertrinken gerettet und dann bei der Toten mit der Wiederbelebung begonnen. Dazu hat er sie obenherum entkleidet. Sie ist innerhalb kürzester Zeit wieder zu sich gekommen und hat den Vorfall ohne bleibende Schäden überstanden. Die Klage wurde vom Richter natürlich abgewiesen und der Bademeister freigsprochen...

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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 18:57 
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Eiermann U7 Emu
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Alex hat geschrieben:
Noch was: Eine Frau hat einmal versucht einen Bademeister wegen sexueller Nötigung zu verklagen. Der Bademeister hat sie vorm Ertrinken gerettet und dann bei der Toten mit der Wiederbelebung begonnen. Dazu hat er sie obenherum entkleidet. Sie ist innerhalb kürzester Zeit wieder zu sich gekommen und hat den Vorfall ohne bleibende Schäden überstanden. Die Klage wurde vom Richter natürlich abgewiesen und der Bademeister freigsprochen...

statt sich zu bedanken sowas! Die spinnt doch...

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... und denkt immer daran: Das Licht am Ende des Tunnels kann auch ein Idiot mit ner Kerze sein... :D
Hardcore Doping: Cappucino Redbull


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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 19:32 
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Tri hat geschrieben:
Alex hat geschrieben:
Noch was: Eine Frau hat einmal versucht einen Bademeister wegen sexueller Nötigung zu verklagen. Der Bademeister hat sie vorm Ertrinken gerettet und dann bei der Toten mit der Wiederbelebung begonnen. Dazu hat er sie obenherum entkleidet. Sie ist innerhalb kürzester Zeit wieder zu sich gekommen und hat den Vorfall ohne bleibende Schäden überstanden. Die Klage wurde vom Richter natürlich abgewiesen und der Bademeister freigsprochen...

statt sich zu bedanken sowas! Die spinnt doch...

Es ist unglaublich was für undankbare Menschen in Deutschland herumlaufen :( :mad:
Ich habe da auch ein paar "Lieblinge" :mad: :mad:

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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 19:51 
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emulucion Emu

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Ist es nicht so, daß jeder dazu verpflichtet ist "nach bestem Wissen und Gewissen" Hilfe zu leisten?

Wenn jemand nicht in der Lage ist ( aus welchen Gründen auch immer ) so ist er doch wenigstens dazu in der Lage Hilfe herbeizuholen.


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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 19:55 
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emulucion Emu

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http://de.wikipedia.org/wiki/Notfall#Un ... feleistung


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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 20:10 
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Bigfoot hat geschrieben:
Ist es nicht so, daß jeder dazu verpflichtet ist "nach bestem Wissen und Gewissen" Hilfe zu leisten?

Wenn jemand nicht in der Lage ist ( aus welchen Gründen auch immer ) so ist er doch wenigstens dazu in der Lage Hilfe herbeizuholen.


der Gesetzgeber sieht es so:
StGB hat geschrieben:
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Jetzt geht's an die juristische Auslegung des Gesetzes. Es ist zu klären was jemandem in der Situation zuzumuten ist.
Hilfe holen kann man immer! Was dir weiterhin beim Verletzen / Kranken zumutbar ist, hängt individuell von dir und deinen Fähigkeiten und den Begleitumstäden ab.
Klar ist, dass einem Arzt oder mir als Rettungsassistenten wesentlich mehr zuzumuten ist als einem medizinischen Laien. Das entbindet den "Laien" jedoch nicht von der Pflicht zum Verletzten / Kranken zu gehen und ihm wenigstens psychische Erste Hilfe zu leisten (d.h. ihn beruhigen, ihm sagen dass der Rettungsdiest auf dem Weg ist ...) und die grundlegenden Lebensrettenden Maßnahmen durchzuführen (Druckverband, stabile Seitenlage ...)
Klar ist auch: In "erhebliche" Gefahr musst du dich selber nicht begeben. Also bei einem Gefahrstoffunfall bei dem eine dampfende grüne Pampe aus dem LKW ausläuft, musst du nicht hingehen um zu schauen wie es dem Fahrer geht. Da reicht es übers Handy die Feuerwehr anzurufen und nach Möglichkeit auf die Pampe hinzuweisen.

Bei den "anderen wichtigen Pflichten" wird es erst richtig interessant. Die Aufsichtspflicht ist zum Beispiel eine dieser wichtigen Pflichten... Ein wichtiger Termin bei deiner Bank oder bei deinem Chef natürlich nicht.
Diese wichtigen Pflichten stehen mit im Gesetz damit nicht noch weiterer Schaden entsteht (z.B.: der Fall mit Mutter, Kind und dem Unfall an der Kreuzung)

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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 20:19 
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Kette rechts Emu
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Bigfoot hat geschrieben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Notfall#Unterlassene_Hilfeleistung

den habe ich auch gerade posten wollen (nachdem ich meinen eigenen Senf zu dem Thema geschrieben hatte) :lookaroun:

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