keko hat geschrieben:
Ob meine Tochter wohl Bafög bekommt, wenn sie anfängt zu studieren?
Also nomma für Dich zum mitschreiben:
1. Du musst erst eine schöne Studentenbude in einer schönen Unistadt finanzieren
2. dann kommst Du für zwei Auslandssemester auf, die Wohnung muss natürlich bleiben, weil für das Geld kriegt man hinterher ja keine mehr
3. dann wird Deine Tochter arbeitslos und Du bezahlst alles, wofür das ALG2 nicht reicht. Also alles.
4. Wenn Du pflegebedürftig wirst, überschreibst Du Deiner Tochter Deine Eigentumswohnung. Du bezahlst, weil Deine Tochter ja mittellos ist, die fällige Steuer.
5. Daraufhin wird ihr der ALG Satz gekürzt, was Du ausgleichst und es wird das erste Mal der Verkauf der Wohnung verlangt.
6. Du bezahlst die Gerichtskosten, um den Verkauf zu verhindern.
7. Die Pflegeversicherung verlangt als zweites den Verkauf der Wohnung, um sich bezüglich Deiner Pflegekosten an Deiner Tochter schadlos zu halten. Weil Du kein Geld für einen zweiten Prozess mehr hast, wird die Wohnung an einen Investor verkauft.
8. Deiner Tochter wird die Wohnung zur Miete überlassen. Weil der Investor aber richtig zulangt, muss Deine Tochter ausziehen oder Du zahlst die Differenz zwischen Wohngeld und der verlangten Miete für Deine ehemalige abbezahlte Wohnung.
9. Nach Abzug der Pflegekosten ist noch ein Notgroschen übrig. Deiner Tochter wird deswegen das ALG gestrichen, Du schießt aus Deiner Rente zu.
Jetzt kommt der Punkt, an dem Du Deine Tochter überreden musst, BWL zu studieren, weil mit guten Powerpoint-Künsten verdient man besser.