PeterMUC hat geschrieben:
drullse hat geschrieben:
PeterMUC hat geschrieben:
2/3 zu 1/3 ist besser als 50:50
Die schöne Blonde Richterin war eh mehr mein Geschmack


2013: Mitbewohnerin und Autofahrer treffen sich hart und nicht herzlich auf einer Kreuzung. Beide haben Teilschuld, Sie stimmt 50:50 Regulierung über Haftpflichtversicherung zu, Autofahrer (75+) erteilt seiner HP ein Regulierungverbot. Schaden am Triathlonrad laut Werkstatt ca.2000. Es folgt Anwalt, Rechtsschutz, Klage. In der Hauptverhandlung (2014 !) winkt die Richterin 3x mit Zaunpfahl Richtung Autofahrer: Nix ! Es folgt unfallanalytisches Gutachten (4500), gegnerische Partei bezweifelt Gutachten und Schadenshöhe: Zusatzgutachten (1000). Urteil: Autofahrer 2/3 Schuld, trägt auch 2/3 der Kosten ! Was der wohl nicht weiss: seine HP braucht in diese Fall nur die vorher angeboteten 50% zahlen, den Rest und die kompletten Verfahrenskosen muss er aus eigener Tasche blechen (so stehts jedenfalls im INternet unter Regulierungsverbot). aber ich wette seine tolle Anwälting geht bestimmt noch in Berufung

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Meine Mitbewohnerin darf aber seit 2014 mit einem neuen Tria-Rad fahren, war also ihr Schaden nicht ganz

Ich kann Dir auch ganz persönlicher Erfahrung sagen, es gibt beratungsresistente Mandanten.
Da kann der Anwalt erzählen, was er will.