Olli hat geschrieben:
think-or-thwim hat geschrieben:
Ironmanni hat geschrieben:
Apropos Winter: Laut Kachelmann-Wetter kann es am WE schneien!!!???
Dann mumm dich mal wieder ein und hänge noch ne Woche Winterschlaf dran!
Manni war schon lange nicht mehr hier, er träumt sicher immer noch vom eigenen Forum. 99,9% aller Beiträge sind von Manni, er schreibt sich also selbst.
http://ironmanni.bboard.de/index.php
das beste, er antwortet sogar selbst,
tolles Doping Thema,
Verfasst am: 15.09.2004, 13:54
Titel: Doping mit Wick Medinait!
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Bour nennt "Erkältungsmittel" als Grund
(Quelle: Jens Richter für tri2b.com am 15.09.2004 - 08:21 Uhr)
In einer Presseerklärung vom Dienstag erklärt der wegen Dopings gesperrte Duathlet André Bour die Herkunft des in seiner A-Probe gefundenen Ephedrins mit der Einnahme eines Erkältungsmittels am Vorabend des POWERMAN Italy. Die Höhe des gemessenen Wertes von 31,2 Mikrogramm pro Milliliter, dem mehr als Dreifachen des Dopinggrenzwertes, erklärt dies sicher nicht. In Italien feierte Bour Anfang Juni seinen bisher einzigen Sieg in dieser Wettkampfserie.
Den positiven Dopingbefund, schreibt Bour in seiner Erklärung, habe er zwei Monate nach dem Rennen per Post erfahren: "Als ich das Schreiben las, fiel ich aus allen Wolken, da ich dieses Mittel (Ephedrin, d. Red.) nicht zu mir genommen hatte." Später sei ihm jedoch eingefallen, "dass ich wegen einer Erkältung Wick Medinait genommen hatte, um besser schlafen zu können." Das Präparat enthält unter anderem den als Dopingsubstanz klassifizierten Wirkstoff Ephedrin, der in vielen Erkältungsmitteln zur Behandlung von Schleimhautschwellungen der oberen Atemwege eingesetzt wird.
Modellrechnung wenig glaubwürdig
Der bestimmungsgemäße Gebrauch des genannten Medikaments, so die Auskunft des von Bour selbst bemühten Pharmakologen der Herstellerfirma, könne wenige Stunden nach der Einnahme "für kurze Zeit" eine Überschreitung des auf 10 Mikrogramm pro Milliliter festgelegten Doping-Grenzwertes erklären. Ephedrin wird fast vollständig über die Nieren ausgeschieden, nach etwa 3-5 Stunden ist bereits die Hälfte der aufgenommenen Wirkstoffmenge aus der Blutbahn verschwunden. Bei seinen "näherungsweisen und modellmäßigen" Berechnungen für einen erwachsenen Mann ging der Experte bereits vom Dreifachen der empfohlenen Einzeldosis von 30 ml aus.
Um bei einer Dopingkontrolle im Ziel Werte jenseits der 30 Mikrogramm zu produzieren, wie sie bei Bour gefunden wurden, müsste ein Sportler demnach am Vorabend ein Vielfaches der Erwachsenendosis des 18 Volumenprozent Alkohol enthaltenden Kombinationspräparates zu sich nehmen . Neben Alkohol enthält der Saft das Schlafmittel Doxylamin sowie das Schmerzmittel Paracetamol, das in hohen Dosen schwere Leberschäden verursachen kann. Übelkeit, Erbrechen und Herzrhythmusstörungen sind die häufigsten Nebenwirkungen, die schon in normaler Dosierung auftreten können. Bours "Saft-Modell" wird damit als Erklärung der Ephedrin-Werte weniger wahrscheinlich.
Zweifel an Unschuldsversion
Keine "böse Absicht, sondern Fahrlässigkeit und Unvorsichtigkeit" machte André Bour aber wohl auch der Disziplinarkommission der Deutschen Triathlon Union glaubhaft. Diese belegte den Kaiserslauterner am 8. September mit einer neunmonatigen Wettkampfsperre, drei Monaten weniger als dem in der veralteten Anti-Doping-Ordnung vorgesehenen Höchststrafmaß. Üblicherweise werden Dopingvergehen mit dem Wirkstoff Ephedrin international als weniger schwerwiegend eingestuft. In seiner am Dienstag lancierten Unschulds-Erklärung hofft Bour, "dass ich nicht auch noch mit Anfeindungen in der Öffentlichkeit für eine Sache bestraft werden, die ich wirklich nicht mit Absicht getan habe". Eine zweifelhafte Version.
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Mannis Kommentar: Kein Kommentar!
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Ironmanni
Administrator
Anmeldungsdatum: 18.08.2004
Beiträge: 82
Wohnort: Uchtelfangen
Verfasst am: 23.09.2004, 11:51
Titel: Beitrag auf
http://www.3athlon.de zu diesem Thema
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Stellungnahme von André Bour zur positiven Dopingprobe.
"Ich bin am 5.6.2004 beim Powerman Italien gestartet und wurde anschließend zur Dopingprobe gebeten. Nach zwei Monaten bekam ich die Nachricht, dass ich in Italien positiv auf Ephedrin getestet wurde. Als ich das Schreiben las, fiel ich aus allen Wolken, da ich dieses Mittel nicht zu mir genommen hatte. Danach habe ich noch einmal überlegt und alles durchgesehen, was ich vor dem Wettkampf zu mir genommen hatte und mir fiel ein, dass ich wegen einer Erkältung Wick Medinait genommen hatte, um trotz Erkältung besser schlafen zu können. Als ich die Packungsbeilage las, musste ich zu meiner Überraschung feststellen, dass dieses Produkt Ephedrin enthält. Mir ist als Leistungssportler völlig klar, dass in Schnupfen- und Hustenmitteln Substanzen enthalten sein können, die auf der Dopingliste stehen. Aber dass in Wick Medinait, einem Mittel, das man als nicht-verschreibungspflichtiges Medikament überall (und nicht nur in der Apotheke) erhalten kann und das sogar Kinder zu sich nehmen, eine Dopingsubstanz enthalten ist, habe ich nicht geahnt. Mir ist natürlich klar, dass ich versäumt habe, das zu kontrollieren. Aber ich hoffe auch, dass man mir glaubt, dass ich Wick Medinait nur wegen meiner Erkältung genommen habe um besser schlafen zu können und nicht um meine Leistung zu steigern. Ich hätte eher erwartet, dass ich wegen der Erkältung oder wegen eines Mittels, bei dem die Werbung einen besseren Schlaf bei einer Erkältung verspricht, eine schlechtere Leistung zu erwarten habe. Ich habe nach Erhalt des Schreibens sofort bei einem Apotheker und bei Wick nachgefragt (Antwortschreiben siehe unten), die zu meinem Leid bestätigten, dass man bei der in der Packungsbeilage empfohlenen Dosis durchaus über den Grenzwert von 10µg/ml kommen kann. Ich erkenne an, dass ich fahrlässig und unvorsichtig gehandelt habe und bin bereit alle Sachverhalte offen zu legen und habe bei der DTU um eine milde Strafe gebeten, da keine böse Absicht, sondern Fahrlässigkeit und Unvorsichtigkeit hinter meinem Handeln steckte. Mir ist klar, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber ich hoffe dass nicht auch noch mit Anfeindungen in der Öffentlichkeit für eine Sache bestraft werden, die ich wirklich nicht mit Absicht getan habe."
André Bour
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Antwort von Wick auf die Anfrage bezüglich der Mengendosierungen
Sehr geehrter Herr Bour,
entsprechend unserem soeben geführten Telefonat möchte ich Ihnen bestätigen, dass bei Aufnahme von etwa 20 mg Ephedrin (3x6,2mg) durchaus eine Ephedrinkonzentration von etwa 10 Mikrogramm pro ml Urin auftreten kann. Ephedrin wird mit einer Halbwertszeit von 3 bis 6 Stunden zum größten Teil unverändert über die Nieren ausgeschieden. Näherungsweise und modellmäßig kann man deshalb sagen, dass sich bei einem 24-Stunden-Urin von etwa 2 Liter eine aufgenommene Menge von 20mg Ephedrin auf diese 2 Liter verteilt. Dies entspricht 10 Mikrogramm pro ml. Unter Beachtung der Ausscheidungskinetik, wonach anfangs mehr und später entsprechend weniger Ephedrin ausgeschieden wird, ist bei einer Urinprobe kurz nach der Einnahme sogar mit einem entsprechend höheren Wert zu rechnen.
Es würde mich freuen, wenn diese Auskünfte Ihrem Anliegen Rechnung tragen könnten.
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3athlon Kommentar
Entscheidend bei der Beurteilung des Statements sind die Faktoren "aufgenommene Arzneimittelmenge" und "Zeitpunkt der Einnahme" vor der Dopingkontrolle, die den Leser der Argumentation des Athleten folgen ließe.
Um bei einer Dopingkontrolle im Ziel Werte wie sie bei Bour (>30 Mikrogramm/Liter) gefunden wurden zu erzielen sind rechnerisch im Grunde vielfache Mengen der empfohlenen Tagesdosis zugeführt worden. Dies ist auf Basis der begleitenden Inhaltsstoffe nicht zu empfehlen und lässt die gesamte Argumentationskette von Bour wanken. Entweder hat er seinem Körper eine "Überdosis" des Medikamtents zugeführt, oder das Ephedrin rührt aus anderen Quellen.
Für eine Nachprüfung wäre eine Offenlegung dieses ermittelten Wertes erforderlich, der den Grenzwert von über 10 Mikrogramm Ephedrin je Liter Urin deutlich überschritten hat. Wenn man annimmt, dass die DTU in ihrer Urteilsfindung per Überschlagsrechnung vom tatsächlich ermittelten Wert der Urinkonzentartion auf den Zeitpunkt und die Menge des eingenommenen Medikaments geschlossen hat, könnte es noch immer plausibel sein.
Schliesst man jedoch die kurze Halbwertszeit (3-6h) unter Berücksichtigung der Einnahme am Abend vor dem Rennen und die Höhe des nachgewiesenen Stoffs in die Überlegungen mit ein kommt man zu dem Schluß, dass die Substanz auf anderem Wege im Rennen oder kurze Zeit zuvor zugeführt worden sein könnte.
Die Vermutung liegt nahe, dass seitens der DTU nicht korrekt nachgerechnet wurde. In der Folge wäre die ausgesprochene reduzierte Strafe ebenfalls hinfällig und eine Fehlentscheidung, die umgehend revidiert werden sollte. (Kai Baumgartner)
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Ironmanni
Administrator
Anmeldungsdatum: 18.08.2004
Beiträge: 82
Wohnort: Uchtelfangen
Verfasst am: 23.09.2004, 12:04
Titel: Diskussion im Forum
http://www.3athlon.info
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Hier gibt es eine angeregte Diskussion zu dem Thema im 3athlon-Forum!