PeterMUC hat geschrieben:
Hier, wie in vielen anderen Lebensbereichen, ist es dann aber wieder die grosse Frage der Grenzziehung: Wann gilt ein Kind als sozial auffällig, wer entscheidet darüber ob ein Kind sozial auffällig ist. Bei Vorsorgeuntersuchungen ist das schwerlich möglich, da es den Rahmen sprengen würde, auch noch eine Sozialanlyse durchzuführen. Krippen-/Kindergarten-personal sind IMHO überfordert mit solchen Aufgaben (und idR auch nicht entsprechend qualifiziert) und bei Lehrern gibt es auch solche und solche.Wenn es nach 2-3 Lehrern in meiner kariere gegangen wäre, dann.... (sässe ich heute zumindest nicht da wo ich jetzt sitze).
Das ist ein ganz heikles Thema, weil man da ganz tief in das zurecht geschütze Familienleben eingreift. Oftmals sind Kinder nämlich nicht sozial gestört (zB bedingt durch das Elternhaus) sondern manchem Erzieher und/oder Lehrer einfach nur unbequem/unsympathisch, weil sie nicht so leicht manipulierbar sind wie andere.
Da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht, einfach so "nebenher" ist das sicher nicht zu bewerkstelligen. Und auch beim Problem der Grenzziehung stimme ich Dir zu. Da muß eine Gesellschaft sich fragen welches Risiko höher bewertet wird - eine Hilfs-Maschinerie in Gang zu setzen und ggf. recht flott wieder abzustellen oder Gegenbürger ("Mitbürger" scheint mir in dem Fall einfach unangebracht) wie die im Eingangspost verlinkten Fall hinzunehmen. Heute haben wir uns für Letzteres entschieden.
P.S. Ich halte das Familienleben der Täter im zugrundeliegenden Fall nicht unbedingt für zu recht besonders geschützt. Ich bin vielmehr der Meinung daß dieser Schutz hier eher ein Unrecht gegenüber den Kindern darstellt.