So steht es bei uns heute im IntraNet
ist diesen liberalen Arschgeigen eigentlich klar, was sie mit ihrer Mövenpick-Belustigung anrichten?
Zitat:
Neuerungen bei Inlandsreisen mit Übernachtung ab dem 1. Januar 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes wurde der Umsatzsteuersatz auf
Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe in Deutschland ab dem 1. Januar
2010 von 19% auf 7% abgesenkt.
Da diese Steuersenkung nicht für Nebenleistungen zur Übernachtung, z.B. das Frühstück, gilt,
kann seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr eine Nettosumme für Übernachtung und Frühstück auf
der Hotelrechnung ausgewiesen werden, die dann mit einem einheitlichen Steuersatz zu belegen
wäre. Übernachtung und Frühstück müssen vielmehr gesondert ausgewiesen werden, um die
umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine Rechnung zu erfüllen und dem Leistungsempfänger
den Vorsteuerabzug zu ermöglichen.
Daraus ergeben sich jedoch auch lohnsteuerliche Konsequenzen für die internen
Reisekostenregelungen:
Altregelung bis 31. Dezember 2009
Bis zum 31. Dezember 2009 galt, dass Übernachtungskosten im Inland für ein Zimmer ohne
Frühstück in der nachgewiesenen Höhe erstattet werden. War für eine Übernachtung mit
Frühstück dieses auf der Hotelrechnung nicht gesondert ausgewiesen, wurde der zu erstattende
Gesamtpreis um den mit Hilfe der lohnsteuerlich geltenden Vereinfachungsregelung ermittelten
Wert des Frühstücks gekürzt (in 2009: 4,80 €, dies sind 20% des steuerfreien Pauschbetrags für
Verpflegungsmehraufwendungen bei Abwesenheit von mindestens 24 Stunden).
Beispiel:
Hotelrechnung
Kosten Übernachtung inkl. Frühstück 100,00 €
Umsatzsteuer (19%) 19,00 €
Rechnungsbetrag brutto 119,00 €
Erstattung
Rechnungsbetrag brutto 119,00 €
Kürzung 4,80 €
Erstattungsbetrag 114,20 €
Neuregelung ab 1. Januar 2010
Nach derzeitiger Lage ist die Anwendung der lohnsteuerlichen Vereinfachungsregelung zur
Ermittlung des Wertes des Frühstücks seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr möglich. Aufgrund
dieser Tatsache und der Unsicherheit über eine etwaige neue Vereinfachungsregelung seitens
der Finanzverwaltung wurde folgende interne Neuregelung für Reisen ab dem 1. Januar 2010
getroffen:
Die Übernachtungskosten im Inland sowie die Kosten für das Frühstück werden im Rahmen der
Reisekostenabrechnung erstattet.
Vom Erstattungsbetrag wird der amtliche Sachbezugswert des Frühstücks (in 2010: 1,57 €)
gekürzt.
Beispiel:
Hotelrechnung
Kosten Übernachtung 85,00 €
Kosten Frühstück 15,00 €
Umsatzsteuer Übernachtung (7%) 5,95 €
Umsatzsteuer Frühstück (19%) 2,85 €
Rechnungsbetrag brutto 108,80 €
Erstattung
Rechnungsbetrag brutto 108,80 €
Kürzung 1,57 €
Erstattungsbetrag 107,23 €
Zwischenfazit:
Statt in Höhe von 4,80 € erfolgt in 2010 nur noch eine Kürzung des Erstattungsbetrags in Höhe
von 1,57 €.
Im Gegensatz zur Handhabung in anderen Unternehmen, welche seit Anfang des Jahres nur
noch die Kosten für die Übernachtung ohne Frühstück erstatten, hat sich Umicore für eine
Regelung entschieden, die im Interesse unserer reisenden Kolleginnen und Kollegen ist.
Wichtiger Hinweis:
Damit diese Regelung angewendet werden kann, muss das Frühstück jedoch auf Veranlassung
des Arbeitgebers erfolgen und darf einen Wert von 40 € nicht übersteigen. Die Abgabe des
Frühstücks ist vom Arbeitgeber veranlasst, wenn dieser Tag und Ort der Mahlzeit bestimmt und
sich vor Beginn der Geschäftsreise schriftlich direkt mit dem Hotel in Verbindung setzt, das die
Mahlzeit zur Verfügung stellen soll. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand ist anzunehmen,
dass in der Praxis eine schriftliche Buchungsbestätigung des Hotels, welche auf den
Arbeitgeber lautet und auf der der Name des reisenden Arbeitnehmers ebenfalls aufgeführt sein
kann, für eine Veranlassung durch den Arbeitgeber ausreichend sein sollte.
Bitte lassen Sie sich vor Ihrer Dienstreise daher unbedingt eine schriftliche
Buchungsbestätigung der beherbergenden Einrichtung zukommen und reichen Sie diese
zusammen mit der Rechnung im Rahmen Ihrer Reisekostenabrechnung ein!
Ohne schriftliche Buchungsbestätigung ist eine Erstattung der Frühstückskosten nicht möglich, in
diesem Fall werden lediglich die Übernachtungskosten (brutto) erstattet. Letztgenannte Regelung
ist auf alle ab dem 8. Februar 2010 gebuchten Dienstreisen anzuwenden. Für vor dem 8. Februar
2010 getätigte Buchungen von Dienstreisen in 2010 ist aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der
neuen Rechtslage die schriftliche Buchungsbestätigung nicht notwendig, um die volle Erstattung
zu erhalten.
Sofern sich in diesem Zusammenhang neue Erkenntnisse ergeben, werden wir Sie unverzüglich
informieren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen