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 Betreff des Beitrags: Reform der Jobcenter
BeitragVerfasst: 02 Feb 2010 23:38 
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S(up)portlerin
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http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1 ... googlenews

Und plötzlich gewinnt Koch Sympathiepunkte.

Anja

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 Betreff des Beitrags: Re: Reform der Jobcenter
BeitragVerfasst: 03 Feb 2010 01:32 
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Das Hawaii Emu
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Anja hat geschrieben:
Und plötzlich gewinnt Koch Sympathiepunkte.

Wobei mir nicht klar ist, warum die CDU damals überhaupt die GG-Änderung abgelehnt hat.

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 Betreff des Beitrags: Re: Reform der Jobcenter
BeitragVerfasst: 03 Feb 2010 07:58 
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S(up)portlerin
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meggele hat geschrieben:
Anja hat geschrieben:
Und plötzlich gewinnt Koch Sympathiepunkte.

Wobei mir nicht klar ist, warum die CDU damals überhaupt die GG-Änderung abgelehnt hat.


Vielleicht, weil sie in der Opposition waren?

Anja

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 Betreff des Beitrags: Re: Reform der Jobcenter
BeitragVerfasst: 03 Feb 2010 08:31 
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Rote Socken Emu

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vielleicht weil man das Grundgesetz nicht einfach mal so nach Lust und Laune ändern sollte?

Und bevor hier plötzlich Roland K. gelobt wird, sollte vielleicht mal seine Motivation hinterfragt werden. Liebe zum GG oder Hass auf VDL? :keko


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 Betreff des Beitrags: Re: Reform der Jobcenter
BeitragVerfasst: 03 Feb 2010 12:24 
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bike riding Emu

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vb_man hat geschrieben:
Und bevor hier plötzlich Roland K. gelobt wird, sollte vielleicht mal seine Motivation hinterfragt werden. Liebe zum GG oder Hass auf VDL? :keko


Egal was der Koch macht, auch wenn es noch so gut ist, von mir wird dieser bornierte A.. nie ein lob bekommen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Reform der Jobcenter
BeitragVerfasst: 03 Feb 2010 20:28 
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S(up)portlerin
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Wenn das Endergebnis gut ist, lob ich auch Koch oder anderherum gesagt: nur weil Koch etwas gut findet, muß ich es nicht plötzlich schlecht finden, wenn ich es zuvor gut gefunden hab.

Und mir ist die Motivation dahinter völlig egal - es zählt das Ergebnis. In anderen Bereichen wird das Grundgesetz auch geändert - warum nicht hier, wo es mal einen echten Vorteil hat?

Anja

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 Betreff des Beitrags: Re: Reform der Jobcenter
BeitragVerfasst: 04 Feb 2010 11:23 
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Das Hawaii Emu
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Anja hat geschrieben:
In anderen Bereichen wird das Grundgesetz auch geändert - warum nicht hier, wo es mal einen echten Vorteil hat?

Ich kenne den neuen Gesetzestext (von Scholz, von der CDU abgelehnt) nicht, aber meine Frage ist bei sowas immer: warum ist der bestehende GG-Artikel so und was außer den Jobcentern kann hinterher noch alles vermurkst werden, wenn sie das GG - weie auch immer - ändern? Angesichts der Tatsache, dass alle größere Gesetzesvorhaben der letzten Zeit wahlweise von Köhler gar nicht erst unterschrieben oder vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurden, ist mein Vertrauen in eine solide und umsichtige GG-Änderung relativ gering.

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 Betreff des Beitrags: Re: Reform der Jobcenter
BeitragVerfasst: 04 Feb 2010 12:49 
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Klugscheiß Emu
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Letztlich ist das Problem doch "nur" daß mehrere Behörden mit der gleichen oder ähnlichen Aufgaben existieren. Statt jetzt das GG zu ändern um das zu legitimieren hielte ich es für sinnvoller den Verwaltungswust zu entwirren.

Was aber scheinbar weder dem Herrn Koch noch dem Herrn Wullf noch der Frau von der Leyen noch sonst irgendeinem Politclown einfällt.

Wobei mir schon klar ist daß es schwierig sein dürfte den verschiedenen Verwaltungsebenen Bund - Länder - Gemeinden im Zuge der neuordnung Kompetenzen abzunehmen. Aber im unbeliebt machen ist doch gerade Herr Koch nicht eben unbedarft.

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 Betreff des Beitrags: Re: Reform der Jobcenter
BeitragVerfasst: 04 Feb 2010 13:12 
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Rote Socken Emu

Registriert: 21 Nov 2004 12:00
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Eine Verfassung ist eine Verfassung, weil es etwas von Bestand ist das wertvoller ist als der Alltagsstreit verfeindeter Parteifreunde.

Wenn Koch und Konsorten es nicht auf die Reihe bekommen, Verwaltungsvorschriften verfassungsgemäß zu formulieren, dann sind die falschen Personen an den falschen Stellen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reform der Jobcenter
BeitragVerfasst: 04 Feb 2010 23:13 
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S(up)portlerin
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Registriert: 28 Jun 2004 12:00
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Nur mal kurz ein paar Punkte angesprochen:

Würde man die Leistungen des Bundes und der Kommunen trennen, so würde daraus resultieren, daß ein Arbeitlosengeld-2-Empfänger künftig die Leistungen zum Leben bei einer anderen Stelle beantragen müßte als die Leistungen zur Unterkunft. Müßte also ggf. bei zwei Stellen gleiche Nachweise vorlegen, die Bescheide würden sicher nie zeitgleich erfolgen und wenn er gegen Regeln verstößt muß an verschiedenen Stellen gekürzt werden. Dazu würden evtl. Kunden mit mehr Vermittlungshemmnissen bei einer anderen Behörde betreut werden als die mit weniger Vermittlungshemmnissen. Wo jetzt zwei betreuende Stellen da sind, hätte man künftig drei - vermindert sicher nicht die Reibungsverluste und die Verwirrung bei den Kunden.

Anja

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