vb_man hat geschrieben:
Dann bin ich ja mal gespannt, wann dieser Laden hier Probleme bekommt:
http://www.tatze-und-pfote.de/Im Gegensatz zu den Kirschkernkissen ist das ziemlich nah am JW Logo dran.
Ich bin gespannt auf einen möglichen Prozess. Dann müsste nämlich festgestellt werden inwiefern der Tatzenabdruck an sich überhaupt schützenswert ist. Beim JW Logo sind ja noch die Krallen sichtbar, auf dem Kissen z.B. nicht. Die Ausrichtung des Logos ist auch eindeutig anders. Will JW zukünftig auch Schulbuchverlage abmahnen, die einen Tatzenabdruck im Biologiebuch drucken?
Ist nur die Wolfstatze geschützt, aber die Tatze vom Schäferhund oder einer Katze frei? Spannendes Feld für Markenrechtler
Das "wie nah dran" ist im Markenrecht (un-)eindeutig geregelt, es muss von einer normalen Person klar zu unterscheiden sein, ob oder ob nicht eine augenfällige Unterscheidung (bei einer Bildmarke) eindeutig ist. Bei der Beurteilung darf daher keine Rolle spielen, ob man bereits Fachmann auf dem gebiet ist ("Das ist doch klar, dass das unserer Marke ähnlich sieht") sondern es muss für den nicht-Fachmann eine Verwechslungsgefahr bestehen. Bei Bildmarken wie der von JW gibt es mehrere Markeneinträge, die mit unterschiedlichen "Produktgruppen" assoziiert sind (zB Bekleidung, Zelte, Schlafsäcke) Ich habe jetzt nicht den Überblick, ob auch Accessoirs wie Ohrstecker als produktgruppe eingetragen sind, allerdings haben die schon eine zienmlich breite Palette abgedeckt.
Die "Schutzwürdigkeit" der Tatze steht IMHO ausser Frage, da es keine Regelung gibt, was als Bildmarke oder Wort/Bildmarke eingereicht werden darf. ich denke im prozess, den die TAZ seinerzeit geführt hat, ist dieses auch geklärt worden.