Rhoihesse hat geschrieben:
Ja, natürlich kann man Bahn und Flugzeug nachvollziehen, aber dann muss man erst mal die Daten aus den verschiedenen Quellen zusammentragen.
Das gibt es doch alles schon. Daten von Flugpassagieren werden zum Beispiel schon länger gesammkelt und weiter gegeben, ohne zu Kontrollieren, wer was damit macht. Stichwort "Terrorliste", da landest Du dann, wenns dumm geht schon drauf, wenn Du das koschere Gericht im Flieger bestellt hast (jaja, ganz recht, was man gegessen hat wird auch gespeichert) und zum falschen Zeitpunkt von Almaata nach New York geflogen bist.
Zitat:
Mir sind die Gefahren nicht bekannt, kläre mich bitte auf.
Irgendwie glaube ich Dir nicht.
Wie wäre es damit, dass reihenweise Menschen ohne Anfangsverdacht ins Visier irgendwelcher Ermittler kommen? Es ist ja nicht nur die Polizei, die sich wenigstens halbwegs an rechtsstaatliche Vorgaben halten muss, schlimm genug, wie weich die inzwischen sind. Auch Geheimdienste (und nicht nur unsere eigenen) können das sehen, diese operieren offensichtlich teilweise völlig im rechtsfreien Raum und was sie mit Leuten machen, wenn sie etwas wissen wollen, ging letztens gelegentlich durch die Presse.
Es ist aber sogar viel prinzipieller: ich gestehe es niemandem zu, meine Wege nachzuverfolgen, dem ich es nicht erzählt habe. Was ich so mache, wo ich mich aufhalte und wo hin ich fahre geht niemanden was an, den großen Staat schon gar nicht.
Grunsdätzlich berührt die lückenlose Überwachung fast alle Freiheiten, die das Grundgesetz garantiert. Warum und wie entnimmst Du bitte dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung, das die Existenz eines grundsätzlichen Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung feststellt.
Näheres hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Informatio ... bestimmungTenor:
Zitat:
Die freie Selbstbestimmung bei der Entfaltung der Persönlichkeit werde gefährdet durch die Bedingungen der modernen Datenverarbeitung. Wer nicht wisse oder beeinflussen könne, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, werde aus Vorsicht sein Verhalten anpassen (s.a. Panoptismus). Dies beeinträchtige nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung seiner Bürger bedürfe. „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“
Bitte auch die Links drunter beachten, da findet sich unter anderem das Urteil.