"Öffentlich zugängige Quellen ..."
Zitat:
Die bayerische Polizei nutzt Internetseiten von Neonazis für Ermittlungen gegen Personen aus dem linken Milieu.
[...]
Im konkreten Fall habe offenbar die Nürnberger Polizeiinspektion West bei der Staatsschutzabteilung der Kripo um Hilfe gebeten.
Die Staatsschutzabteilung in diesem Fall bitte nicht mit der
Schutzstaffel oder der Sturm
abteilung verwechseln ...
Zitat:
Polizei und Innenministerium rechtfertigen das Vorgehen: Laut Strafprozessordnung seien die Ermittler dazu verpflichtet, die öffentlich zugängigen Quellen zu nutzen. Andernfalls setze man sich dem Vorwurf der Strafvereitelung aus.
Ich wundere mich ein wenig, warum die Polizei auf von Nazis illegal beschaffte/veröffentlichte Informationen zurückgreifen
muß, während sie auf selbständig illegal beschaffte Informationen
nicht zurückgreifen
darf, wie ich's jedenfalls aus dem letzten Jahrtausend noch in Erinnerung hatte ...
Zitat:
Die Betreiber verstehen sich selbst als "nationalen Informationsdienst". Man beschaffe Daten "über linke Gruppen, Personen und antinationale Zusammenhänge", dokumentiere und veröffentliche diese.
... für die Behörden eigentlich ganz praktisch sowas ...
... muß man sich selbst "nichts zu Schulden kommen lassen" ...