Eisenmann hat geschrieben:
Ulfila hat geschrieben:
2 Jahre Sperre sind NK nach der neuen Doping-Verordnung sicher, [...]
Sie kriegt glaub ich 3 Jahre...
Nein, bekommt sie nicht, sondern 2 Jahre. Auszug aus der Antidoping-Ordnung der DTU:
Zitat:
(3) Wer als Athletin oder Athlet gegen das Dopingverbot verstößt, wird mit einer
Wettkampfsperre von bis zu drei Jahren belegt.
Die Dauer der Wettkampfsperre richtet sich nach dem Maß der Pflichtwidrigkeit, der
Zahl und dem Gewicht der einzelnen Verstöße unter Berücksichtigung der ITU Doping
Rules1. Soweit der Dopingverstoß auf Fahrlässigkeit beruht, ist die Bemessung der
Sperrzeit vom Grad der Fahrlässigkeit abhängig. Ein Irrtum über ein Dopingverbot ist
nur zu berücksichtigen, soweit dieser Irrtum trotz zumutbarer Beachtung der Pflicht
gem. Art. 3 Abs. 2 als entschuldbar erscheint.
Erfolgt nach einer erstmalig verhängten Wettkampfsperre ein weiterer Verstoß, kann
eine lebenslange Sperre verhängt werden.
Das weitere Verhalten des Betroffenen und die Wirkung des festgestellten Verstoßes
auf andere sind angemessen zu berücksichtigen.
Man beachte aber den Zusatz 1:
Zitat:
1 Ziff. 10 (Stand 11.09.2004) – "Sanctions on Individuals" - insbesondere 10.3 - 10.6
“ (10.2) Except for the specified substances in Art. 10.3, the period of Ineligibilty imposed for a viaolation ...
shall be: First violation: two years' Ineligibility. Second violation Lifetime Ineligibility. ...