BLUE hat geschrieben:
vor n paar stunden -->
ich: ich ziehe ins ausland. ich möchteden vertrag kündigen. die: nee geht nicht. sie haben noch 9 monaten. ich: konto wird aebr in einem monat gekündigt. die: dann zahlen sie alles im voraus. ich: nee, ich zahle ja dann für etwas was ich von ihnen nicht kriege. die: das ist ihr problem. wir bieten ihnen etwas an, ob sie es nutzen oder nicht ist ihre sache. ich: gibt es eine möglichkeit, dass ich trotzdem früher den vertrag beende? die: sie können das jederzeit, aber geld bekommen wir von ihenen bis ihr vertrag abläuft. ich: wie auch immer *aufleg*
Ne das ist so eigentlich nicht. Juristen nennen das wohl "Unmöglichkeit". Du könntest Deine vertraglichen Pflichten (blechen) eigentlich noch leisten, sie die ihren (Dir einen Anschluss zur Verfügung stellen) aber in SA nicht. Das hat mit "wir bietens an, Du kannst es nutzen oder nicht", nichts zu tun, Du kannst es eben nicht nutzen, weil sies Dir nicht anbieten können. Du darfst also vermutlich ausserordentlich kündigen. Und dass Du ins Ausland gehst ist ja nicht mal geschwindelt.
Verklagen können sie Dich nicht, sogar im Gegenteil. Du widerrufst (schriftlich) mit der Kündigung die Einzugsermächtigung, und wenn sie trotzdem abbuchen, kannst Du sie verklagen
