DragAttack hat geschrieben:
Tom Tiger hat geschrieben:
5 mal lebenslang + 15 Jahre = 140 Jahre Knast, und sie kommt nach 24 Jahren "schon" wieder raus, da hat sie aber einen guten Schnitt gemacht.
Hätten ihre Opfer nicht Schleyer etc. geheißen, so wäre sie schon vor 10 Jahre frei gekommen...
Das glaube ich nicht.
Das Urteil war so angelegt, daß der frühest mögliche Zeitpunkt für die Aussetzung der lebenslangen Haftstrafe auf Bewährung nach 24 Jahren erreicht ist. Und dieser Zeitpunkt ist jetzt gekommen.
Unser Rechtssystem basiert nicht auf Rache, sondern auf dem Prinzip einer angemessenen Bestrafung und der Möglichkeit der Wiedereingliederung. Das Strafmaß richtet sich nach den Umständen der Tat und nach der Einstellung des Täters zum Zeitpunkt der Straftat. Wenn der Täter glaubhaft darstellen kann, daß er die Tat bereut, dann kann das Einfluss auf das Strafmaß haben.
Bei der Aussetzung zur Bewährung sind zwei Kritrerien relevant: Die Mindesthaftdauer ist erreicht und es geht keine Gefahr mehr vom Täter aus. Eine Entschuldigung bei den Opfern ist keine Voraussetzung im juristischen Sinne. Das sollten die Juristen Stoiber und Beckstein eigentlich wissen, wenn sie sich vor die Mikrofone stellen und an das "gesunde Volksempfinden" appelieren.
Der Staat zeigt Größe, indem er diejenigen, die ihn am intensivsten bekämpft haben, nach den Regeln des Rechtsstaates behandelt. Wir haben ein funktionierendes Rechtssystem und und wir leben in einem demokratischen Rechtstaat. Manchmal finde ich Deutschland richtig gut.