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BeitragVerfasst: 12 Feb 2007 14:32 
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Rote Socken Emu

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Mohnhaupt kommt nach 24 Jahren frei
Von Michael Sontheimer

Die RAF war ihr Leben und ist es bis heute - jetzt kommt Brigitte Mohnhaupt frei. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden: Die einstige Terroristin wird Ende März auf Bewährung entlassen.

Mohnhaupt kommt nach 24 Jahren frei


Nun ja, die Rechtslage scheint eindeutig zu sein.


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BeitragVerfasst: 12 Feb 2007 15:15 
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Eiermann U6 Emu

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den einen oder anderen Politiker könnte ich auch umlegen, von daher stehe ich dem neutral gegenüber

warum sollten Terroristen anders behandelt werden wie "normale" Mörder?


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BeitragVerfasst: 12 Feb 2007 18:16 
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Das Rennsemmel-Emu
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Und dann kommt die Tour durch die Talk Shows...

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BeitragVerfasst: 12 Feb 2007 18:19 
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Das Hawaii Emu
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drullse hat geschrieben:
Und dann kommt die Tour durch die Talk Shows...

Ach, da touren doch so viele andere Terroristen drin rum, da lass doch denen auch ihr gutes Recht. - Und das ist durchaus ernst gemeint.

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BeitragVerfasst: 12 Feb 2007 18:24 
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emulucion Emu

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drullse hat geschrieben:
Und dann kommt die Tour durch die Talk Shows...

Wir könnten sie ja gleich mal für Big Brother vorschlagen :cheer

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Also ich seh das anders.


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BeitragVerfasst: 12 Feb 2007 18:40 
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Rote Socken Emu

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Au ja, Beckstein und Mohnhaupt bei Christiansen. DAS würde ich mir bis zum Ende ansehen.


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BeitragVerfasst: 12 Feb 2007 18:42 
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emulucion Emu

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vb_man hat geschrieben:
Au ja, Beckstein und Mohnhaupt bei Christiansen. DAS würde ich mir bis zum Ende ansehen.

Bis zu wessen Ende?

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BeitragVerfasst: 12 Feb 2007 19:05 
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Das Rennsemmel-Emu
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vb_man hat geschrieben:
Au ja, Beckstein und Mohnhaupt bei Christiansen. DAS würde ich mir bis zum Ende ansehen.


Alter Schlawiner. Du hoffst ja nur, dass Christiansen sich für den Anlass so richtig in Schale wirft...

Und dann wieder Sabberflecken auf dem Sofa...

:D

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BeitragVerfasst: 12 Feb 2007 19:18 
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Schoki-Export Emu
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BeitragVerfasst: 13 Feb 2007 02:07 
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Hell on High(w)heels-Emu
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Tom Tiger hat geschrieben:
5 mal lebenslang + 15 Jahre = 140 Jahre Knast, und sie kommt nach 24 Jahren "schon" wieder raus, da hat sie aber einen guten Schnitt gemacht.

Hätten ihre Opfer nicht Schleyer etc. geheißen, so wäre sie schon vor 10 Jahre frei gekommen...

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BeitragVerfasst: 13 Feb 2007 09:53 
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Oranje-Emu
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DragAttack hat geschrieben:
Tom Tiger hat geschrieben:
5 mal lebenslang + 15 Jahre = 140 Jahre Knast, und sie kommt nach 24 Jahren "schon" wieder raus, da hat sie aber einen guten Schnitt gemacht.

Hätten ihre Opfer nicht Schleyer etc. geheißen, so wäre sie schon vor 10 Jahre frei gekommen...


...ich glaube es wird eher daran festgemacht, dass es Terroristen waren, die den Staat mit gewaltsamen Mitteln beseitigen wollten...

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BeitragVerfasst: 13 Feb 2007 09:53 
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Das Hawaii Emu
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DragAttack hat geschrieben:
Hätten ihre Opfer nicht Schleyer etc. geheißen, so wäre sie schon vor 10 Jahre frei gekommen...

Nur, wenn das Urteil auch anders gewesen wäre, was wohl zu bezweifeln sein dürfte. 24 Mindestverwahrungsdauer sind eben 24 Jahre und nicht 15...

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BeitragVerfasst: 13 Feb 2007 12:04 
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Rote Socken Emu

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DragAttack hat geschrieben:
Tom Tiger hat geschrieben:
5 mal lebenslang + 15 Jahre = 140 Jahre Knast, und sie kommt nach 24 Jahren "schon" wieder raus, da hat sie aber einen guten Schnitt gemacht.

Hätten ihre Opfer nicht Schleyer etc. geheißen, so wäre sie schon vor 10 Jahre frei gekommen...


Das glaube ich nicht.

Das Urteil war so angelegt, daß der frühest mögliche Zeitpunkt für die Aussetzung der lebenslangen Haftstrafe auf Bewährung nach 24 Jahren erreicht ist. Und dieser Zeitpunkt ist jetzt gekommen.

Unser Rechtssystem basiert nicht auf Rache, sondern auf dem Prinzip einer angemessenen Bestrafung und der Möglichkeit der Wiedereingliederung. Das Strafmaß richtet sich nach den Umständen der Tat und nach der Einstellung des Täters zum Zeitpunkt der Straftat. Wenn der Täter glaubhaft darstellen kann, daß er die Tat bereut, dann kann das Einfluss auf das Strafmaß haben.

Bei der Aussetzung zur Bewährung sind zwei Kritrerien relevant: Die Mindesthaftdauer ist erreicht und es geht keine Gefahr mehr vom Täter aus. Eine Entschuldigung bei den Opfern ist keine Voraussetzung im juristischen Sinne. Das sollten die Juristen Stoiber und Beckstein eigentlich wissen, wenn sie sich vor die Mikrofone stellen und an das "gesunde Volksempfinden" appelieren.

Der Staat zeigt Größe, indem er diejenigen, die ihn am intensivsten bekämpft haben, nach den Regeln des Rechtsstaates behandelt. Wir haben ein funktionierendes Rechtssystem und und wir leben in einem demokratischen Rechtstaat. Manchmal finde ich Deutschland richtig gut.


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BeitragVerfasst: 13 Feb 2007 12:07 
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Das Hawaii Emu
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vb_man hat geschrieben:
Manchmal finde ich Deutschland richtig gut.

Das hab ich gestern auch gedacht.

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BeitragVerfasst: 13 Feb 2007 12:18 
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Eiermann U3 Emu

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vb_man hat geschrieben:
DragAttack hat geschrieben:
Tom Tiger hat geschrieben:
5 mal lebenslang + 15 Jahre = 140 Jahre Knast, und sie kommt nach 24 Jahren "schon" wieder raus, da hat sie aber einen guten Schnitt gemacht.

Hätten ihre Opfer nicht Schleyer etc. geheißen, so wäre sie schon vor 10 Jahre frei gekommen...


Das glaube ich nicht.

Das Urteil war so angelegt, daß der frühest mögliche Zeitpunkt für die Aussetzung der lebenslangen Haftstrafe auf Bewährung nach 24 Jahren erreicht ist. Und dieser Zeitpunkt ist jetzt gekommen.

Unser Rechtssystem basiert nicht auf Rache, sondern auf dem Prinzip einer angemessenen Bestrafung und der Möglichkeit der Wiedereingliederung. Das Strafmaß richtet sich nach den Umständen der Tat und nach der Einstellung des Täters zum Zeitpunkt der Straftat. Wenn der Täter glaubhaft darstellen kann, daß er die Tat bereut, dann kann das Einfluss auf das Strafmaß haben.

Bei der Aussetzung zur Bewährung sind zwei Kritrerien relevant: Die Mindesthaftdauer ist erreicht und es geht keine Gefahr mehr vom Täter aus. Eine Entschuldigung bei den Opfern ist keine Voraussetzung im juristischen Sinne. Das sollten die Juristen Stoiber und Beckstein eigentlich wissen, wenn sie sich vor die Mikrofone stellen und an das "gesunde Volksempfinden" appelieren.

Der Staat zeigt Größe, indem er diejenigen, die ihn am intensivsten bekämpft haben, nach den Regeln des Rechtsstaates behandelt. Wir haben ein funktionierendes Rechtssystem und und wir leben in einem demokratischen Rechtstaat. Manchmal finde ich Deutschland richtig gut.
Und genau deswegen ist das Gnadengesuch Klars abzulehnen. Da ist das "gesunde Volksempfinden" sehr wohl relevant. Ich finde ohne Reue und ohne Mithilfe bei ungeklärten Fällen gibts keine Begnadigung.


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