drullse hat geschrieben:
Ich bin positiv überrascht. Hoffen wir mal, dass er auch wirklich Zeit seines Lebens weg von der Straße ist und nicht irgendein Psychater auf die glorreiche Idee kommt "Ist doch alles gar nicht so schlimm...".
Wikipedia sagt:
"
Dauer
Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich unbefristet, was nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 auch im Einklang mit der Verfassung steht.
Mindestens alle zwei Jahre, beginnend mit dem ersten Tag der Unterbringung, muss geprüft werden, ob weiterhin die Gefahr besteht, dass der Täter außerhalb des Vollzugs rechtswidrige Taten begehen wird. Wird dies verneint, dann wird die weitere Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt und es tritt Führungsaufsicht ein. Erfolgt während der Bewährungszeit kein Widerruf der Entscheidung, gilt die Unterbringung endgültig als erledigt. Lehnt das Gericht die Aussetzung ab, läuft die Frist erneut an.
Nach zehn Jahren muss die Unterbringung beendet werden, sofern nicht die Gefahr besteht, das vom Untergebrachten infolge seine Hanges erhebliche Straftaten begangen werden, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden. Dann tritt für mindestens zwei Jahre Führungsaufsicht ein. Dies ist der Regelfall, nur besonders gefährliche Straftäter können länger als zehn Jahre, mitunter bis an ihr Lebensende, verwahrt werden."
Da hat sie doch gute Chancen, ihm mit 40 noch mal über den Weg zu laufen. Nach meiner Meinung ein Unding.