QRoo hat geschrieben:
Das ist ja geil du hast ein MTB als Partner. Kann man eine schon 8 Jahre benutzte Frau gegen ein MTB wandeln?
Wenn du sie geheiratet hast, besteht, glaube ich, eine lebenslange Produkthaftung.
Vorraussetzung ist natürlich, daß du sie keinem anderen, als ihrem vorgesehenen, Gebrauchszwecke zugeführt hast.
Wenn sie trotz sorgsamer Behandlung und Pflege, plötzlich Macken aufweist, solltest du sie ohne Probleme umtauschen können.
Kannst du nachweisen, daß die Macken bereits bei Hochzeit, ohne dein Wissen, bestanden haben, hast du Anspruch auf eine 8 Jahre jüngere Frau.
Wurde dir vor Hochzeit eine Alpenüberquerung zugesichert, und stellt sich heraus, daß diese zugesicherte Eigenschaft der Frau nicht innewohnt, hast du möglicherweise Anspruch auf ein MTB und kannst deine Frau weiterhin behalten, falls sie keine weiteren Macken aufweist.
Die obengenannten Punkte bleiben vom letzten unberührt.
Ganz sicher bin ich mir aber nicht, habe noch nie geheiratet, die Alpenüberquerungen mit Frauen immer im Auto durchgezogen, die Frauen haben immer irgendwann Macken aufgewiesen, waren aber immer vom Umtausch ausgeschlossen, da sie beim Erwerb nicht mehr jungfräulich waren, das Auto mußte den Ärger ausbaden, hat darob Anfang letzten Jahres schlapp gemacht, jetzt fahr ich Rad, würde aber lieber das Mittelmeer umrunden als die Alpen überqueren
Hoffe ich konnte erstmal weiterhelfen ...