Spontan würde ich sagen, die Angelegenheit könnte mehrschichtig sein ...
Ich denke, "veranschlagte" Arbeitszeit ist Arbeitszeit. Durch Einschlafen hört sie nicht auf, Arbeitszeit zu sein. Unabhängig vom Trauminhalt sollte damit HO-Schlaf mir herkömmlichen Büroschlaf gleichzusetzen sein. Bedingung wäre eventuell, daß du dir vorgenommen hast, zu arbeiten. Sicherheitshaber eventuell vor Arbeits- oder zumindes Schlaf-Beginn auf einem Zettel die geplante Arbeitszeit notieren.
Kreative Kopfarbeiter sind ferner wohl zusätzlich vom rein physischen Arbeiter zu unterscheiden. Arbeitsprozesse laufen hier auch außerhalb der tatsächlichen Arbeitstätigkeit (parallel) weiter, selbstverständlich auch oder sogar insbesondere im Schlaf ! Insofern sollten Zeiten, in denen dies statfindet auch zusätzlich vergütet werden.
Ferner könnte der Traum von der Arbeit während der Arbeitszeit je nach konkreten Trauminhalt und Intensität gegebenenfalls als Arbeitsunfall angesehen werden. In dem Fall wäre womöglich zusätzlicher Schlaf außerhalb der Arbeitszeit
frei von Arbeitsinhalten als Rehabilitationsmaßnahme zusäzlich zu vergüten.
Um die entsprechende Würdigung der in Abs 1 und Abs 2 genannten Arbeitsträume abzusichern, würde ich eventuell profilaktisch jeden (ursprünglich außerhalb der Arbeitszeit geplanten) Mittagschlaf sowie Nachtschlaf sicherheitshalber im Voraus als potentielle Arbeitszeit ansetzen.
Falls das offiziell noch nicht alles geklärt sein sollte, wäre eventuell auch die Diskussion und Klärung der Frage hier im Bildungsforum als Arbeitszeit anzusetzen.
Schließlich wird dann Pionier-Arbeit geleistet !
Die Diskussions-Teilnehmer wären gegebenenfalls ebenso entsprechend zu entschädigen !
Ich veranschlage für diesen Beitrag zunächst 1h.
Plane mich jetzt in ein Café zu begeben ... da ich dort vermutlich weiter über diese Frage nachdenken werde, kommen womöglich noch 1-2h dazu ...
Rechnung für Kaffee (eventuell auch Kuchen ... das weiß ich noch nicht, da die Corona-Wampe schon aufs Gewissen drückt und die Stärken des anvsisierten Café sich eher außerhalb der Patisserie-Kunst verteilen ...)