Bigfoot hat geschrieben:
Ist es nicht so, daß jeder dazu verpflichtet ist "nach bestem Wissen und Gewissen" Hilfe zu leisten?
Wenn jemand nicht in der Lage ist ( aus welchen Gründen auch immer ) so ist er doch wenigstens dazu in der Lage Hilfe herbeizuholen.
der Gesetzgeber sieht es so:
StGB hat geschrieben:
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Jetzt geht's an die juristische Auslegung des Gesetzes. Es ist zu klären was jemandem in der Situation zuzumuten ist.
Hilfe holen kann man immer! Was dir weiterhin beim Verletzen / Kranken zumutbar ist, hängt individuell von dir und deinen Fähigkeiten und den Begleitumstäden ab.
Klar ist, dass einem Arzt oder mir als Rettungsassistenten wesentlich mehr zuzumuten ist als einem medizinischen Laien. Das entbindet den "Laien" jedoch nicht von der Pflicht zum Verletzten / Kranken zu gehen und ihm wenigstens psychische Erste Hilfe zu leisten (d.h. ihn beruhigen, ihm sagen dass der Rettungsdiest auf dem Weg ist ...) und die grundlegenden Lebensrettenden Maßnahmen durchzuführen (Druckverband, stabile Seitenlage ...)
Klar ist auch: In "erhebliche" Gefahr musst du dich selber nicht begeben. Also bei einem Gefahrstoffunfall bei dem eine dampfende grüne Pampe aus dem LKW ausläuft, musst du nicht hingehen um zu schauen wie es dem Fahrer geht. Da reicht es übers Handy die Feuerwehr anzurufen und nach Möglichkeit auf die Pampe hinzuweisen.
Bei den "anderen wichtigen Pflichten" wird es erst richtig interessant. Die Aufsichtspflicht ist zum Beispiel eine dieser wichtigen Pflichten... Ein wichtiger Termin bei deiner Bank oder bei deinem Chef natürlich nicht.
Diese wichtigen Pflichten stehen mit im Gesetz damit nicht noch weiterer Schaden entsteht (z.B.: der Fall mit Mutter, Kind und dem Unfall an der Kreuzung)