Thorsten hat geschrieben:
Wagnerli hat geschrieben:
Ich dachte immer, man darf die Steuervergünstigung für das ganze Steuerjahr behalten.
Hat sich da was geändert ?
Wenn Du am 31.12. heiratest bekommst Du die Steuervergünstigung für das ganze Jahr...dachte ich immer.
Ohne es zu wissen, nur eine Idee, warum es so korrekt sein könnte:
Als Verheirateter wirst du zusammen für das ganze Jahr veranlagt (aus einer zahlt für 30.000 € Steuern und einer zahlt für 70.000 € Steuern wird zwei zahlen für 100.000 € Steuern, also jeder für 50.000 €) und als Alleinerziehende in Steuerklasse 2 hast du einen dein zu versteuerndes Einkommen mindernden erhöhten Freibetrag, der sich auch monatsweise runterbrechen lässt.
Das kann für dieses Modell schon einer Erklärung sein.
Wenn DU mir jetzt noch eine Erklärung bringst, warum der verheiratete Alleinverdiener Steuerklasse 3 das ganze Jahr behalten darf, wenn der Ehepartner (der nicht gearbeitet hat) im April verstorben ist, dann kann ich es vielleicht nachvollziehen.

Da kannst Du doch auch sagen, hier wird nur ein Gehalt versteuert.
Natürlich ist meine Steuervergünstigung des Jahres auf mein Monatsgehalt runtergerechnet.
Es ärgert mich vielleicht nur so sehr, weil die Ehefrau ohne Einkommen steuerlich mehr Vergünstigungen bringt, als die volljährige Tochter im Studium.
Egal, ich werde selbst von einer Änderung im Steuersystem nicht mehr profitieren, weil die Große im nächsten Jahr fertig wird.