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 Betreff des Beitrags: Gespräch von gestern...
BeitragVerfasst: 26 Jul 2005 23:23 
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Eiermann U7 Emu
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Gestern hatten wir uns über Wiederbelebung von Abgesoffenen unterhalten. Da hat einer erzählt, er hätte beim 1. Hilfekurs der Puppe die Rippen gebrochen. Der Ausbilder dazu, wenn so was in der Praxis passiert, dann könnte man nicht verklagt werden. Sowas zählt als lebensrettende Massnahme.
Preisfrage: Wie ist es, wenn ich die böse Schwiegermutter, oder den reichen Onkel (dessen Geld ich erbe) wiederbelebe und es passiert mir ganz ausversehen ein Missgeschick und sie/er geht hopsen. Tja, lebensrettende Massnahme oder ToTschlag? Ist hier wohl grenzwertig da ich durch das Missgeschick profitiere. Was sagen die Experten?

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... und denkt immer daran: Das Licht am Ende des Tunnels kann auch ein Idiot mit ner Kerze sein... :D
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BeitragVerfasst: 26 Jul 2005 23:37 
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Das Rennsemmel-Emu
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Wenn Du kein ausgebildeter Mediziner bist, kann Dir da keiner was - es sei denn, es ist Absicht nachzuweisen...

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BeitragVerfasst: 26 Jul 2005 23:40 
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Eiermann U7 Emu
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was passiert wohl wenn sich rausstellt, dass ich dadurch ne Million erbe?

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BeitragVerfasst: 26 Jul 2005 23:45 
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Das Grillmeister-Emu
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Tri hat geschrieben:
was passiert wohl wenn sich rausstellt, dass ich dadurch ne Million erbe?


Alle zur Megaparty einladen und sagen: gut is!

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ICH HABE DIE LIZENZ ZUM T-O-T-EN :daumen
GRUSS
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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 05:35 
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duathlon Emu
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Da brauch man doch gar nicht drüber zu diskutieren. Wenn man einem bei ner Wiederbelebung die Rippen bricht oder sontwas, so dass er stirbt ist das rechtlich kein Problem, da er ohne überhaupt den Versuch der Wiederbelebung ja auch gestorben wäre, oder?! :oops:


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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 06:39 
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´s Heidi-Emu
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ich hatte mich mal mit unserem Schwimmtrainer über Lebensrettung im Notfall bei Ertrinkenden unterhalten. ist ja auch für den Retter nicht ganz ungefährlich, wenn der andere aus Panik um sich schlägt oder sich am Retter festklammern will. Er meinte, wenn sich einer nicht traut oder das falsche macht und der andere stirbt passiert dem Retter nichts, hat der Retter jedoch die Ausbildung zum Schwimmretter (SLRG) absolviert, siehts anders aus :roll:

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Im Gedenken an Rita: Be Crazy. Be Stupid. Be Silly. Be Weird. Be Whatever. Because life is too short to be anything but happy!
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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 06:43 
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Eiermann U6 Emu

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Tri hat geschrieben:
was passiert wohl wenn sich rausstellt, dass ich dadurch ne Million erbe?


Du stellst fragen--- :oops: Sollen wir uns Sorgen machen :oops: Auf alle Fälle hättest du´s jetzt quasi schonmal angekündigt, in dem Falle wäre es Mord :oops:


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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 09:31 
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Das (t)rollige Emu

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Tri hat geschrieben:
was passiert wohl wenn sich rausstellt, dass ich dadurch ne Million erbe?


Tri ehrbt ne Million und ich ich weeiiß eeees. :lol: :lookaroun:


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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 09:32 
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Klugscheiß Emu
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Newbie hat geschrieben:
ich hatte mich mal mit unserem Schwimmtrainer über Lebensrettung im Notfall bei Ertrinkenden unterhalten. ist ja auch für den Retter nicht ganz ungefährlich, wenn der andere aus Panik um sich schlägt oder sich am Retter festklammern will. Er meinte, wenn sich einer nicht traut oder das falsche macht und der andere stirbt passiert dem Retter nichts, hat der Retter jedoch die Ausbildung zum Schwimmretter (SLRG) absolviert, siehts anders aus :roll:


Ist wie im richtigen Leben - wenn Du zu einem Unfallstelle kommst und nicht helfen kannst, weil Du keine Ahnung hast, kein Blut sehen kannst o.ä. reicht es, Hilfe zu organisieren. Wenn dann jemand stirbt weil Hilfe zu spät eintrifft bist Du aus der Nummer raus.
Bist Du allerdings ausgebildeter Arzt ist es mindestens unterlassene Hilfeleistung.

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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 09:44 
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Das Rennsemmel-Emu
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Linus hat geschrieben:
Newbie hat geschrieben:
ich hatte mich mal mit unserem Schwimmtrainer über Lebensrettung im Notfall bei Ertrinkenden unterhalten. ist ja auch für den Retter nicht ganz ungefährlich, wenn der andere aus Panik um sich schlägt oder sich am Retter festklammern will. Er meinte, wenn sich einer nicht traut oder das falsche macht und der andere stirbt passiert dem Retter nichts, hat der Retter jedoch die Ausbildung zum Schwimmretter (SLRG) absolviert, siehts anders aus :roll:


Ist wie im richtigen Leben - wenn Du zu einem Unfallstelle kommst und nicht helfen kannst, weil Du keine Ahnung hast, kein Blut sehen kannst o.ä. reicht es, Hilfe zu organisieren. Wenn dann jemand stirbt weil Hilfe zu spät eintrifft bist Du aus der Nummer raus.
Bist Du allerdings ausgebildeter Arzt ist es mindestens unterlassene Hilfeleistung.


Das kann eine interessante Problemstellung werden - nämlich dann, wenn Du als ausgebildeter Ersthelfer an eine Unfallstelle kommst und Hilfe nur in großer Entfernung zu holen ist (beim Radtraining in der Pampa ohne Handy z.B.). Dann mußt Du eigentlich solange Hilfe leisten, bis jemand kommt - zur Not Stunden...

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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 09:57 
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Klugscheiß Emu
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drullse hat geschrieben:
Das kann eine interessante Problemstellung werden - nämlich dann, wenn Du als ausgebildeter Ersthelfer an eine Unfallstelle kommst und Hilfe nur in großer Entfernung zu holen ist (beim Radtraining in der Pampa ohne Handy z.B.). Dann mußt Du eigentlich solange Hilfe leisten, bis jemand kommt - zur Not Stunden...


Na ja, dann mußt Du im Rahmen Deiner Kenntnisse abschätzen, wie Du am besten helfen kannst - ob Du es schaffst, den Verletzten zur Not Stunden alleine zu versorgen oder Erstversorgung leisten und dann Hilfe holen besser ist.

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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 10:11 
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Das Rennsemmel-Emu
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Linus hat geschrieben:
Na ja, dann mußt Du im Rahmen Deiner Kenntnisse abschätzen, wie Du am besten helfen kannst - ob Du es schaffst, den Verletzten zur Not Stunden alleine zu versorgen oder Erstversorgung leisten und dann Hilfe holen besser ist.


Das ist klar.

Nur ist die Frage, ob ein Gericht anschließend die gleiche Einschätzung trifft, falls die Person hoppst geht...

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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 10:16 
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Eiermann U3 Emu

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Naja, wenn man wider besseren Wissens handelt kann man schon einen Strick draus gedreht bekommen. Und da Undank der Welt lohnt: Lieber absaufen lassen und sehen, daß man nicht erwischst wird wegen unterlassener Hilfeleistung. :evil: :evil: :twisted:


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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 10:17 
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OD Emu
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GreyBear hat geschrieben:
Da brauch man doch gar nicht drüber zu diskutieren. Wenn man einem bei ner Wiederbelebung die Rippen bricht oder sontwas, so dass er stirbt ist das rechtlich kein Problem, da er ohne überhaupt den Versuch der Wiederbelebung ja auch gestorben wäre, oder?! :oops:


er/sie war in der wirklichkeit gar nicht am sterben, und wenn es rauskommt.... :oops:

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gruss nurmi


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BeitragVerfasst: 27 Jul 2005 10:23 
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Klugscheiß Emu
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drullse hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:
Na ja, dann mußt Du im Rahmen Deiner Kenntnisse abschätzen, wie Du am besten helfen kannst - ob Du es schaffst, den Verletzten zur Not Stunden alleine zu versorgen oder Erstversorgung leisten und dann Hilfe holen besser ist.


Das ist klar.

Nur ist die Frage, ob ein Gericht anschließend die gleiche Einschätzung trifft, falls die Person hoppst geht...


Erstmal der Staatsanwalt. Wenn Du dem glaubhaft darlegen kannst, daß Du nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hast gibt es keine Anklage und kein Gericht.
Das ist wahrscheinlich auch alles gar nicht so dramatisch. Schließlich soll ja niemand aus Angst vor Konsequenzen vom Helfen abgehalten und zum Wegschauen animiert werden.

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