DragAttack hat geschrieben:
meggele hat geschrieben:
Aber was ist das fuer eine komische Regelung? So ganz kapier ich das Wahlrecht nicht. Erst verfallen Stimmen,
Halte ich für sinnvoll. Ansonsten könnten die Volksparteien ihre Spitzenkandidaten doch einfach outsorcen und als Einzelkämpfer ins ennen schicken - um anschließend die ihnen nach Zweitstimmen zustehenden Mandate ausschließlich über iste vergeben zu können.
ok, das stimmt.
DragAttack hat geschrieben:
Zitat:
dann duerfen die frustrierten aus'm Osten extra spaeter waehlen, damit dem Koenig aus Bayern Recht gegeben wird, dass die Wahl entscheiden
Bin ja auf die Diskussion gespannt, ob die Ergebnisse schon vorzeitig bekanntgegeben werden dürfen. Hielte das für ne ziemliche verfälschung.
ja. Irgendwie beissen sich da das Wahlrecht des Landes mit dem Bundeswahlrecht und der Verfassung. Ausgezaehlt werden muss naemlich oeffentlich, waehrend die Sachsen eine Nachwahl verlangen. Die einzige faire Moeglichkeit waere wohl, alle Wahlurnen einzusammeln, zu versiegeln, von der UNO bewachen zu lassen (oder von den Amis oder den Russen
) und dann erst am 2.10. auszuzaehlen. Hab aber keine Ahnung, ob das Bundeswahlrecht wiederum dies zulaesst.
Am gerechtesten waere wohl eine gemeinsame Wahl am 2.10., was aber nun auch recht unwahrscheinlich ist, weil dann wohl 27 Paragraphen zuschlagen, die eine Mindestfrist fuer eine Terminansetzung von soundsoviel Wochen verlangen...