powermanpapa hat geschrieben:
wie definierst du "grundlos und schikanös"?
Wikipedia hat geschrieben:
Razzien der Polizei in "Schwulenbars" und Nachtclubs waren ein regelmäßiges Ereignis in der Homosexuellenszene überall in den Vereinigten Staaten bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts, als plötzlich derartige Razzien in einschlägigen Etablissments in den größeren Städten deutlich seltener wurden. Es herrscht die Meinung, dass dies eine Folge einer Reihe von Beschwerden vor Gericht und wachsenden Widerstandes der Lesben- und Schwulenbewegung war.
Vor 1965 war es üblich, dass die Polizei die Identitäten aller Anwesenden bei derartigen Razzien erfasste und manchmal in der Presse veröffentlichte, natürlich mit verheerenden sozialen Folgen für die so zwangsweise Geouteten. Gelegentlich wurden auch so viele Kunden, wie in die Polizeifahrzeuge passten, vorläufig festgenommen. Damals rechtfertigte die Polizei die Verhaftungen mit Anklagen wegen "Anstößigkeit" ("Indecency", oder etwa "Erregung öffentlichen Ärgernisses"). Dazu zählte man Küssen, Händchenhalten, das Tragen von Kleidung des anderen Geschlechts oder auch nur die bloße Anwesenheit in der Kneipe während der Razzia.
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Angeblich spielte auch Rassismus eine Rolle, denn im Stonewall Inn verkehrten viele Schwarze und Latinos. Möglicherweise war die Entscheidung der Polizei, die Razzia auf diese Weise durchzuführen, wie sie letztlich durchgeführt wurde, von der Tatsache beeinflusst, dass die Kundschaft des Stonewall Inn nicht nur homosexuell sondern dazu noch farbig und daher besonders "verachtenswert" erschien. Ein großer Teil der Personen, die Widerstand leisteten, waren Farbige.
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Während dieser Nacht griff sich die Polizei zahlreiche weiblich aussehende Männer heraus und verprügelte diese. Allein in dieser Nacht gab es 13 Festnahmen und vier Polizisten wurden verletzt. Die Zahl der verletzten Protestierer ist nicht bekannt. Es ist jedoch bekannt, dass mindestens zwei Personen, die Widerstand leisteten, von der Polizei schwer verletzt wurden
In der BRD war die Situation übrigends auch nicht besser
Zitat:
Schon vor der Gründung der Bundesrepublik hatte in den westlichen Besatzungszonen kaum ein Zweifel an der Fortgeltung der Paragraphen 175 und 175a in ihrer Fassung von 1935 bestanden. 1949 wurde nun auch offiziell alles bis dahin geltende Recht übernommen, „soweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht“ (Art. 123 Abs. 1 GG). In einer Reihe von Entscheidungen schloss sich der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Auslegung des Paragraphen 175 der Rechtsprechung des Dritten Reichs an, wonach der Tatbestand der Unzucht keine gegenseitige Berührung voraussetzt. Bestraft werden könne auch gleichzeitige Onanie oder der Zuschauer beim Triolenverkehr. Allerdings wurde aus dem Merkmal „Treiben“ abgeleitet, dass das Handeln „stets eine gewisse Stärke und Dauer haben“ müsse. Auf dieser Grundlage kam es zwischen 1950 und 1969 zu mehr als 100.000 Ermittlungen und etwa 50.000 rechtskräftigen Verurteilungen.
Während einige Richter große Bedenken hatten, den ihrem Rechtsempfinden widersprechenden Paragraphen 175 anzuwenden – so verurteilte 1951 das Landgericht Hamburg zwei homosexuelle Männer lediglich zu einer Ersatzgeldstrafe von 3 DM –, legten andere besonderen Ehrgeiz bei der Strafverfolgung an den Tag. Eine Verhaftungs- und Prozesswelle in Frankfurt zeigte 1950/51 erschütternde Folgen:
„Ein Neunzehnjähriger springt vom Goetheturm, nachdem er eine gerichtliche Vorladung erhalten hat, ein anderer flieht nach Südamerika, ein weiterer in die Schweiz, ein Zahntechniker und sein Freund vergiften sich mit Leuchtgas. Insgesamt werden sechs Selbstmorde bekannt. Viele der Beschuldigten verlieren ihre Stellung.“ (Kraushaar 1997, 62).