Ulfila hat geschrieben:
Ulfila hat geschrieben:
Bigfoot hat geschrieben:
vb_man hat geschrieben:
IN DEUTSCHLAND UND IN DER EU IST DIE TODESSTRAFE ALS BABARISCHES INSTRUMENT GEÄCHTET.
Punkt.
Steht die Todesstrafe eigentlich noch in der hessischen Verfassung?Punkt.
Nein. Punkt.

Oder doch? Pünktchen.
Als Bayern hat sie abgeschafft:
Zitat:
Außer Hessen hatte bis vor einigen Jahren auch Bayern die Todesstrafe in seiner Verfassung stehen. Durch eine Volksabstimmung wurde diese am 8.2.1998 abgeschafft.
In Hessen sieht es wohl so aus:
Zitat:
Am 8. Juni 2003 hat der hessische Landtag die Einsetzung einer Enquete-Kommission beschlossen, die sich mit dem Reform- und Änderungsbedarf der hessischen Verfassung beschäftigen wird.
Vor Gründung der Bundesrepublik haben die Länder Baden, Bayern, Bremen und Hessen eigene Landesverfassungen erstellt, welche die Möglichkeit der Todesstrafe zuließen. Meines Wissens ist in Westdeutschland bis 1949 kein Todesurteil gegen Zivilisten vollstreckt worden. Die damaligen Besatzungsmächte haben sehr wohl Todesurteile gegen Kriegsverbrecher vollstreckt. Ob von den Besatzungsmächten auch Todesurteile gegen "gewöhnliche" Kriminelle vollstreckt wurden ist mir nicht bekannt. Anders dagen die Situation in Berlin. West-Berlin war bis 1990! nicht im Geltungsbereich des Grundgesetztes; soweit ich weiss sind in West-Berlin Mörder in den 50er Jahren hingerichtet worden.
Mit In Kraft treten des Grundgesetztes gilt §102 GG Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Bayern hat aber tatsächlich die Passagen erst in den späten 90ern aus der Landesverfassung gestrichen.
Aber zur Beruhigung, auch Strauß, Streibel und die ganze Amigo-Bande waren dem Grundgesetz verpflichtet!