Mal was zum Nachdenken
Liebe Triathleten und Triathlon-Funktionäre,
bitte gebt den folgenden Rundbrief an ALLE Athleten weiter - Rückfragen und Kommentare sind ausdrücklich erwünscht.
Bei den beiden Triathlon-Veranstaltungen in Ingolstadt und Erding kam es zu einer Vielzahl von Protesten aufgrund der Entscheidungen des Kampfgerichts, die ich hier einmal kommentieren möchte:
1. Ingolstadt:
Am Wettkampftag hatte es eine Lufttemperatur von 17-18 Grad und eine mittlere Wassertemperatur von 22,7 Grad, gemessen eine Stunde vor dem Start, wie in der DTU-Sportordnung vorgeschrieben. Aus diesem Grund wurde die Verwendung eines Neoprenanzuges verboten.
Da sehr viele Anfänger am Start waren und sich viele von diesen extra einen Anzug für diesen Triathlon gekauft hatten - in der Erwartung, dass er jederzeit verwendet werden darf - gab es entsprechend viele Proteste beim Einsatzleiter.
Die DTU-Ordnung ist in diesem Punkt zwingend, der Einsatzleiter hat dem Buchstaben der DTU-Ordnung nach eigentlich kein Wahlrecht, und wenn, macht er das auf eigenes Risiko (dazu später mehr).
2. Erding:
Eine Woche später: Wassertemperatur 16 Grad und Lufttemperatur 9 Grad - hier wurde die Verwendung des Neoprenanzuges vorgeschrieben. Bei solchen äußeren Verhältnissen steht der Gesundheitsschutz der Athleten im Vordergrund. Für die Athleten ,die keinen Anzug haben, ist das natürlich bedauerlich, aber mir sind 10 Athleten, die nicht starten können, lieber als 1 Athlet, der im See ertrinkt ! Einige Athleten gaben übrigens trotz Neo wg. Entkräftung oder Unterkühlung auf !
Ebenso war hier die Vorgabe der Polizei, das Rechtsfahrgebot strengstens zu überwachen, nachdem in Erding - noch ! - keine Vollsperrung der Strecke erfolgt ist. Aufgrund des Regens gab es in den engen Kurven und Abzweigungen trotzdem viele Athleten, die auf die linke Seite kamen, und von stationären oder mobilen Kampfrichtern disqualifiziert werden mussten (bei der Wettkampfbesprechung war mehr als deutlich darauf hingewiesen worden).
Was von den Athleten keiner bedenkt:
Wenn der Einsatzleiter Entscheidungen trifft, die die Gesundheit der Athleten gefährden oder nicht im Einklang mit der DTU-Ordnung stehen, besteht im Falle eines Unfalls jederzeit die Gefahr, dass er vor Gericht kommt und wg. Körperverletzung oder noch schlimmerem angeklagt wird. An das denken die Athleten, die auch bei 16 Grad ohne Neo schwimmen wollen, natürlich nicht !
Die Situation, die wir jetzt haben, dass fast alle Radstrecken gesperrt sind und oft kurze 5- oder 10 km-Pendelstrecken oder Rundkurse sind, sind zu einem Großteil Athleten zuzuschreiben, die in der Vergangenheit keine Rücksicht auf den Verkehr genommen haben und auch bei Triathlon-Veranstaltungen Unfälle verursacht haben.
Und vor allem der Unfall letztes Jahr beim Wittelsbacher Radmarathon, als ein Radfahrer auf die linke Seite fuhr, mit einem Motorradfahrer zusammenstieß und beide starben, hat Polizei und Behörden noch mehr auf den Plan gerufen.
Die Vollsperrungen haben natürlich für die Veranstalter mehr Ausgaben und einen höheren Organisationsaufwand zur Folge - und damit verbunden sind sehr häufig Proteste der Anwohner, die gegen die Sperrungen protestieren oder dagegen rechtlich vorgehen. Viele Veranstaltungen sind daher in Gefahr, zu "sterben" oder "Opfer" von noch strengeren Vorgaben zu werden.
Ich appelliere daher an alle Athleten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere bei den Veranstaltungen nicht gefährden und den Sicherheitsaspekt hinter den Entscheidungen der Kampfrichter zu sehen (ich bin selbst einer).
Mir liegt viel daran, dass die vielfältige Landschaft von Triathlon-Veranstaltungen, die wir in Oberbayern haben, weiter besteht. Jeder Athlet kann durch sein Verhalten seinen Beitrag dazu leisten.
Wolfgang Klinger
Am Rain 8, 85622 Weissenfeld
Bayerischer Triathon-Verband
Bezirksvorsitzender Oberbayern
Email
wolfi_klinger@yahoo.de