Linus hat geschrieben:
???
Du kennst die Historie von Katja Schumacher?
"Die Disziplinarkommission der Deutschen Triathlon Union (DTU) hat die Athletin Katja Schumacher (SV Nikar Heidelberg) auf ihrer Sitzung am 8. September 2004 für die Dauer eines Jahres vom Wettkampfbetrieb ausgeschlossen. Schumacher war beim Opel IRONMAN GERMANY Triathlon am 11. Juli 2004, wo sie den zweiten Platz belegt hatte, positiv auf die Einnahme unerlaubter Substanzen getestet worden. Der Quotient der Hormone Testosteron zu Epitestosteron überschritt den zulässigen Grenzwert deutlich. Eine so genannte Isotopenuntersuchung hatte zudem eine körperfremde Herkunft des Testosterons bewiesen. In der gleichen Sitzung beschloss die Disziplinarkommission auch eine neunmonatige Sperre gegen einen weiteren Athleten.
Kompliziertes Verfahren
Das Verfahren gegen Katja Schumacher gestaltete sich sehr kompliziert, da die Athletin sich in den letzten Tagen in den USA aufhielt und sich von dort aus gegen einen schnellen Fortgang des Verfahrens zur Wehr setzte. So legte sie gegen die Öffnung der von ihr selbst beantragten B-Probe kurzfristig Einspruch ein, obwohl sie der Öffentlichkeit gegenüber bekundet hatte, ?alles in meiner Macht stehende zur vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen?. Auch eine vierwöchige Frist zur Äußerung gegenüber der Disziplinarkommission ließ Schumacher verstreichen, um im letzten Moment eine Verlängerung der Frist zu verlangen. Anstatt sich zur Sache zu äußern, konzentrierte sich Schumacher vielmehr auf Rügen am Verfahren der DTU.
Neue Anti-Doping-Ordnung schon in einer Woche?
Die einjährige Sperre für Katja Schumacher ist die Höchststrafe, die in der derzeit geltenden Anti-Doping-Ordnung der Deutschen Triathlon Union vorgesehen ist. Nach einem Jahr intensiver Beratungen liegt dem Präsidium inzwischen aber eine Neufassung der Ordnung zum Beschluss vor, die neben einer Höchststrafe von drei Jahren Sperre weitere Anpassungen an die Regelwerke der International Triathlon Union (ITU) und den Code der World Anti Doping Agency (WADA) enthält. Das DTU-Präsidium berät auf seiner Sitzung am 17. September in Bad Segeberg abschließend über die Einführung der Neufassung.
Ausschluss auch auf anderen Ebenen
Wie der Veranstalter des Opel IRONMAN GERMANY Triathlon in Frankfurt, Kurt Denk, mitteilte, erhält die Athletin für die kommenden drei Jahre keine Starterlaubnis beim einzigen deutschen Qualifikationsrennen für den Ironman auf Hawaii. Auch aus Kreisen der World Triathlon Corporation (WTC), die weltweit die Rechte für die Ironman-Veranstaltungen vergibt, verlautete, dass Schumacher für eine unbestimmte Zeit vom Wettkampfbetrieb ausgeschlossen würde. Die Athletin stand auf der Meldeliste des morgen stattfindenden Ironman Wisconsin. (DTU Pressestelle)"